6. Stichwort: Warum wurde die Vereinsakte des Fördervereins umsortiert?
Vereinsakten sind öffentlich zugänglich zu halten, es sei denn, es liegt eine amtliche Verfügung vor, die einen Ausschluss für die Öffentlichkeit begründet.
siehe Abb. 112, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 37, 38 und 144
Aus dem Doppelband sind insbesondere Blätter, auf die auch in Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Berlin Bezug genommen wurde, seit dem 4. Quartal 2008 nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich.
s. Abb. Vereinsakte-Nummerierung
Frage: mit welcher Begründung oder auf wessen Anweisung bzw. auf Grund welcher Rechtsgrundlage sah sich die Rechtspflege im zuständigen Amtsgericht Charlottenburg 2008 veranlasst, die von 1992 bis 2008 inzwischen umfangreiche Original-Vereinsakte zu 95 VR 12716 von über 500 Blatt auf 1/3, d.h. für die Öffentlichkeit auf lediglich etwa 150 Blatt zu reduzieren sowie umzusortieren?
Das Vorgehen erinnert an die sechs Fragen des römischen Staatsmanns und Juristen Ciceros (106 bis 43 v. Ch.) zu Umständen menschlichen Handelns: wer (quis), was (quid), wie (quomodo), wo (ubi), wann (quando) und insbesondere warum (cur) „man“ etwas tat?