3. Stichwort: Transparenz eingegangener Spendensummen?
Unser Anliegen ist es, die transparente Finanzierung der geplanten barocken Fassadengestaltung für den Bauherrn - die Bundesregierung in Abstimmung mit Senat von Berlin - zum „Humboldt-Forum“ bzw. der Umgang mit bereits gespendeten Barmitteln durch Fördervereine/Förderkreise/Initiativen/Gesellschaften zu hinterfragen.
Die auf der Internetseite vom Förderverein Berliner Schloss e. V. - lt. „Spendenuhr“ - angegebenen mind. zehn Millionen Euro sind in der angegebenen Höhe als Rücklage1 nach § 58 Nr. 6 AO nicht belegt.
s. Abb. 99, 111,112, 113, 114, 115, 116, 117, 119
Frage: Auf welchem nachprüfbaren Ander-Konto - zur Erfüllung des Versprechens vom Förderverein – Finanzmittel in Höhe von 80 Mio. Euro für barocke Fassadenteile plus 5 Mio. Euro für die „Stüler- Kuppel“ für das geplante Kulturzentrum „Humboldt-Forum“ zu beschaffen - ist die genannte Summe von mind. 10 Mio. Euro notariell beglaubigt vorhanden?
Fussnote
1 lt. Steuerberater Rücklage am 31.12.2005: in 2 Depots DWS-Geldmarkt plus Inhaber-Anteile im Wert von etwa 1.4 Mio. Euro