2. Stichwort: Können Angaben von „Spendensammelvereinen“ glaubwürdig sein?
Das Finanzamt für Körperschaften schaltete 2006 unter fakoerp1-berlin.homepage t-online.de eine Internetseite; es erklärte darin zum Begriff Förder- bzw. Spendensammelverein: Mittelverwendung, Rücklagenbildung, Vermögensbindung und Vermögensverwaltung.
Frage: sind bisher geltende gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen der Abgabenordnung/AO
108-110, geändert worden?
einerseits erwiderten die mit dem Projekt „Humboldt-Forum“ betrauten Bundesministerien auf Anfragen bzgl. des „Spendenaufrufs“, dass es keinen Auftrag zur Spendensammlung an o.g. Förderverein gibt.
andererseits teilten sie mit, Parlament und Bundesregierung gehen davon aus, dass bereits im Rahmen ihres Finanzierungskonzepts die finanzielle Unterstützung aus der Bevölkerung berücksichtigt sei.
s. Abb. 61, 62, 44, 63, 67, 74, 75, 76
wir fragen:
- Durch private Initiativen sollen Barmittel in Höhe von 80 Mio. Euro für historische Fassaden realisiert werden, die dem Bauherrn des „Humboldt-Forums“ bzw. seiner „Stiftung“ zufließen?
- Wie unterstützt das Land Berlin in seiner vertraglichen Selbstverpflichtung intensiv diese private Spendenfinanzierung?